Asylverfahren an den EU-Außengrenzen

Asylverfahren an den EU-Außengrenzen

Mit einem Antrag zu Asylverfahren an den EU-Außengrenzen votiert die Junge Union für ein auf EU-Ebene wirksames Asyl-Grenzverfahren. Es sollen europäisch verwalteten Entscheidungszentren an den EU-Außengrenzen entstehen. Aus ihnen heraus soll geprüft werden, ob ein Anspruch vorliegt. Anerkannte Flüchtlinge sollen von dort aus in der EU verteilt werden. „Personen ohne Bleiberecht müssen aus den Entscheidungszentren in ihre Herkunftsländer oder in Drittstaaten zurückkehren.“

Für die CDU gilt bei einer europäischen Asylordnung: Die Versorgung von Schutzsuchenden ist weder eine alleinige Herausforderung Deutschlands noch der Staaten an den EU-Außengrenzen. Sie ist eine gemeinsame europäische Herausforderung. Schlüssel für eine Neuausrichtung der europäischen Asyl- und Flüchtlingspolitik sind ein effektiver (auch baulich und technisch besserer) Schutz der EU-Außengrenzen sowie eine grundlegende Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, um eine faire und solidarische Verteilung der Kosten und Lasten innerhalb der EU-Mitgliedstaaten zu erreichen. Eine Konzentration auf die wirklich Schutzberechtigten ist notwendig, um die Akzeptanz für die Aufnahme von Flüchtlingen in allen EU-Ländern zu erhalten. 

Der CDU-Bundesausschuss stimmt der Jungen Union zu. Diese Position entspricht der Linie aus dem CDU/CSU-Regierungsprogramm von 2021 sowie auch aktuell aus dem Fraktionspapier „Für Humanität und Ordnung in der Asyl- und Flüchtlingspolitik“ vom 14.03.2023.